Die BlowerDoor Messung wird als Abnahmemessung nach der Fertigstellung des Objektes zur abschließenden Qualitätskontrolle durchgeführt. Durchführung der Messung gemäß EN 9972, Verfahren 1, Gebäude im Nutzungszustand.
Wozu wird die BlowerDoor Abnahmemessung durchgeführt?
- Gemäß Bauordnung (OIB Richtlinie 6) müssen Neubauten luft- und winddicht ausgeführt sein. Dabei gilt, dass die Luftwechselrate n50 – gemessen im Nutzungszustand des Gebäudes bei 50 Pa Druckdifferenz zwischen innen und außen, – den Wert 3 pro Stunde nicht überschreiten darf. Wird eine mechanische Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung eingebaut, darf die Luftwechselrate den Wert 1,5 pro Stunde nicht überschreiten.
- Verpflichtend ist die Messung auch bei Inanspruchnahme bestimmter Förderungen, wobei in der Regel strengere Anforderungen gelten als nach der OIB Richtlinie 6 (Bauordnung)
- Qualitätskontrolle vor Schlüsselübergabe
- Erkennen möglicher versteckter Mängel
Fotos aus der Praxis – Abnahmekontrolle mit Hilfe eines Nebelgenerators
Die Undichtheiten in der Gebäudehülle können z.B. einfach mit Hilfe künstlichen Nebels nachgewiesen werden (siehe Fotostrecke). Die Schadensträchtigkeit vorhandener Undichtheiten wird vom Prüfer beurteilt und bewertet.