Energieausweis

für Heizkostennachweis

In der Praxis lässt sich die Energieausweisberechnung für interessante Spezialanwendungen heranziehen. Normalerweise wird die Energiekennzahl anhand der bauphysikalischen Angaben und unter Zugrundelegung eines standardisierten Nutzerverhaltens berechnet. z.B. 22 Grad Rauminnentemperatur, niedriger Luftwechsel etc.

Bei dieser Anwendung geht man den entgegengesetzten Weg, indem man die tatsächlichen Verhältnisse in die Energieausweisberechnung einfließen lässt. Dazu gehört unter anderem, genaue Feststellung der tatsächlichen Rauminnentemperatur über einen längeren Zeitraum mittels Datenlogger (siehe Bild), Messung der tatsächlichen Luftwechselrate des Gebäudes, Analyse von Bausubstanz und Wärmebrücken.

Zur Ermittlung des Heizwärmebedarfs fließen jetzt die tatsächlichen Bedingungen in die Berechnung ein.

Heizenergiebedarf – Grundsätzlich gilt:

Wenn der Heizenergiebedarf eines Gebäudes ungewöhnlich hoch ist hat das in der Regel folgende Gründe:

  • zu hohe Transmissonsverluste aufgrund mangelhafter Wärmedämmfähigkeit der Bauteile. Aus unerfindlichen Gründen (Unwissenheit, Kosten sparen, Pfusch, …) wurde weniger Wärmedämmung aufgebracht als rechnerisch sein müsste.
  • zu hohe Lüftungswärmeverluste durch undichte Bauweise folglich zu hoher Luftwechsel
  • fehlerhafte Heizlastberechnung
  • fehlerhafte Auslegung oder Einregulierung des Heizsystems
  • Nutzerverhalten, das sehr weit vom „Normverhalten“ abweicht (extrem hohe Rauminnentemperaturen, ständig gekippte Fenster, verbaute Heizflächen,…)
Energie

Fallbeispiel aus der Praxis:

Neuerrichtetes Mehrfamilienwohnhaus in Niedrigenergiebauweise (Niederösterreich)

Nach der ersten Heizkostenabrechnung beklagt der Mieter den hohen Energieverbrauch und den daraus resultierenden Kosten. Der laut Energieausweis angeführte Heizwärmebedarf wurde bei weitem überschritten. Daraufhin hat der Mieter unser Büro mit der Klärung des Sachverhaltes beauftragt.

Die Bauausführung stimmte mit den bauphysikalischen Angaben überein, die Prüfung der Luftdichtheit mittels BlowerDoor Test erbrachte eine Luftwechselrate n50 von 0,76 pro Stunde. Auch diese Anforderung wurde erfüllt. Die Rauminnentemperaturen wurden mittels Datenlogger über einen Zeitraum von 4 Wochen systematisch erfasst und zeigten im wesentlichen Übereinstimmungen mit den Kundenangaben.

Erste Konsequenz aus den Messergebnissen war, dass bautechnisch und hinsichtlich Nutzerverhalten die Ursache nicht zu finden war. Der Verdacht fiel daher auf eine falsche Abrechnung oder falsche Wärmemengenmessung seitens des Energiebereitstellers.

Die Nachweisführung erfolgte schließlich über eine Heizwärmebedarfsberechnung für diese Wohnung, wobei die verrechnete Energiemenge als gegeben in die Berechnung einbezogen wurde.

Ergebnis: Mit der laut Heizkostenabrechnung konsumierten Energie würde die Rauminnentemperatur im Jahresdurchschnitt bei 37,2 Grad Celsius liegen.

Konsequenz: Der Energieversorger erklärte sich bereit einen neuen Wärmemengenzähler auf eigene Kosten zu installieren und einen Teil der entstandenen Kosten auf die nächste Rechnung gut zu schreiben.

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