Schallschutzberechnung

zur Eindämmung von Luft- und Körperschallübertragung

Ein wesentlicher Störfaktor im privaten und auch beruflichen Umfeld sind zu hohe Schallemissionen. Je nach Bundesland müssen für Einfamilienhäuser hinsichtlich Schallschutz unterschiedliche Nachweise erbracht werden. In Wien muss für sämtliche bewilligungspflichtigen Gebäude ein Schallschutznachweis erbracht werden, in Niederösterreich beispielsweise ist der Schallschutznachweis für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht obligatorisch. Je nach Bauvorhaben bzw. Art des Gebäudes sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen, so gelten für Einfamilienhäuser nur Anforderungen an Außenbauteile, wogegen bei Mehrfamilienhäusern auch der Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nachzuweisen ist. Bei Wohngebäuden dient der Luftschallschutz zum Schutz der Bewohner, also den Personen, die sich im Gebäude aufhalten,  bei Gewerbeobjekten, in denen aufgrund der Widmung und Tätigkeiten höhere Lärmemissionen entstehen, muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass die Nachbarschaft ausreichen vor Lärm geschützt, und nicht dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird.

Filos Ingenieurbüro GmbH
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zu den häufigsten Nachweisen gehören:

  • den ausreichenden Trittschallschutz, (bewertete Standard-Trittschallpegel) darunter ist die Berechnung der Körperschallübertragung über begehbare Trenndecken zu verstehen
  • den ausreichenden Luftschallschutz von Bauteilen, (bewertete Standard -Schallpegeldifferenz) was bedeutet, dass sowohl Außenbauteile, als auch Innenbauteile zu fremden Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungstrennwände) ausreichenden Schutz gegen Luftschallübertragungen wie Musik, Gesprächslärm und sonstige Geräusch aufweisen müssen.
  • den ausreichenden Schallschutz zwischen Räumen, also des resultierenden Schalls, aus Luftschall, der nicht nur über das Trennbauteil wie z. B. die Wohnungstrennwand, sondern auch über die angrenzenden Flanken übertragen wird

Hinweis:
Hinsichtlich der Grenzwerte und des geforderten Mindestumfangs der Berechnung sind bundesländerspezifische Abweichungen zu berücksichtigen, nähere Hinweise und weiterführende Informationen sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer nachzulesen.

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